SBLSBL Gutachten

Unfallgutachten für Berlin & Umland

Unverschuldet im Unfall? Wir sichern Ihre Ansprüche – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten für Ihr Gutachten.

Kostenlos bei Fremdverschulden

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie entstehen keine Kosten.

Was unser Unfallgutachten umfasst

Reparaturkosten

Vollständige Kalkulation aller unfallbedingten Schäden.

Wertminderung

Merkantiler Minderwert – Ihr Fahrzeug ist nach dem Unfall weniger wert.

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Korrekte Ermittlung – Grundlage bei Totalschaden.

Nutzungsausfall / Mietwagen

Dauer und Anspruch sauber dokumentiert.

Beweissicherung

Lückenlose Foto- und Schadensdokumentation für die Versicherung.

Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden als schnelle Alternative.

Unfallgutachten nach Fahrzeugtyp

Der Unterschied mit und ohne Kfz-Gutachter

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Unfallgeschädigte ohne unabhängiges Gutachten erhalten oft deutlich weniger Schadenersatz – häufig geht es um mehrere tausend Euro, weil die Regulierung vollständig der gegnerischen Versicherung überlassen wird.

Ohne Kfz-Gutachter

Ohne unabhängige Prüfung bewertet die Versicherung den Schaden meist selbst. Wertminderung oder Nutzungsausfall werden dabei häufig nicht vollständig berücksichtigt.

  • Schäden werden oft nur oberflächlich erfasst
  • Wertminderung bleibt unberücksichtigt
  • Nutzungsausfall wird häufig nicht angesetzt
  • Kürzungen durch die Versicherung sind wahrscheinlicher
  • kein persönlicher Ansprechpartner

Mit unabhängigem Kfz-Gutachter

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter dokumentiert den Schaden vollständig und neutral – als Grundlage für eine faire Regulierung durch die gegnerische Versicherung.

  • Vollständige und nachvollziehbare Schadenaufnahme
  • Berücksichtigung von Reparaturkosten und Wertminderung
  • Nutzungsausfall wird korrekt angesetzt
  • Klare, rechtssichere Grundlage für die Regulierung
  • Persönlicher Ansprechpartner, auf den Sie sich verlassen können
Jetzt anrufen – kostenfrei beraten lassen

Nach § 249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Unfall gehabt?

Senden Sie uns Fotos vom Schaden, Kennzeichen und Unfallort per WhatsApp – wir kümmern uns um den Rest.