Unfallgutachten für Berlin & Umland
Unverschuldet im Unfall? Wir sichern Ihre Ansprüche – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten für Ihr Gutachten.
- Kostenlos bei unverschuldetem Unfall
- 24/7 erreichbar
- Gutachten innerhalb 72 h
- Keine Anfahrtspauschale
- Direktabrechnung mit der Versicherung
- 100 % unabhängig
Kostenlos bei Fremdverschulden
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie entstehen keine Kosten.
Was unser Unfallgutachten umfasst
Reparaturkosten
Vollständige Kalkulation aller unfallbedingten Schäden.
Wertminderung
Merkantiler Minderwert – Ihr Fahrzeug ist nach dem Unfall weniger wert.
Wiederbeschaffungs- & Restwert
Korrekte Ermittlung – Grundlage bei Totalschaden.
Nutzungsausfall / Mietwagen
Dauer und Anspruch sauber dokumentiert.
Beweissicherung
Lückenlose Foto- und Schadensdokumentation für die Versicherung.
Kostenvoranschlag
Bei kleineren Schäden als schnelle Alternative.
Unfallgutachten nach Fahrzeugtyp
Der Unterschied mit und ohne Kfz-Gutachter
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Unfallgeschädigte ohne unabhängiges Gutachten erhalten oft deutlich weniger Schadenersatz – häufig geht es um mehrere tausend Euro, weil die Regulierung vollständig der gegnerischen Versicherung überlassen wird.
Ohne Kfz-Gutachter
Ohne unabhängige Prüfung bewertet die Versicherung den Schaden meist selbst. Wertminderung oder Nutzungsausfall werden dabei häufig nicht vollständig berücksichtigt.
- Schäden werden oft nur oberflächlich erfasst
- Wertminderung bleibt unberücksichtigt
- Nutzungsausfall wird häufig nicht angesetzt
- Kürzungen durch die Versicherung sind wahrscheinlicher
- kein persönlicher Ansprechpartner
Mit unabhängigem Kfz-Gutachter
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter dokumentiert den Schaden vollständig und neutral – als Grundlage für eine faire Regulierung durch die gegnerische Versicherung.
- Vollständige und nachvollziehbare Schadenaufnahme
- Berücksichtigung von Reparaturkosten und Wertminderung
- Nutzungsausfall wird korrekt angesetzt
- Klare, rechtssichere Grundlage für die Regulierung
- Persönlicher Ansprechpartner, auf den Sie sich verlassen können
Nach § 249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Unfall gehabt?
Senden Sie uns Fotos vom Schaden, Kennzeichen und Unfallort per WhatsApp – wir kümmern uns um den Rest.