SBLSBL Gutachten

Die 130-Prozent-Regel verständlich erklärt

Lohnt sich die Reparatur noch, wenn die Kosten den Fahrzeugwert übersteigen? Die 130-Prozent-Regel gibt darauf eine klare Antwort.

Was besagt die Regel?

Liegen die Reparaturkosten bis maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen und behalten – auch wenn eine Ersatzbeschaffung rechnerisch günstiger wäre. Damit wird Ihr Integritätsinteresse am vertrauten Fahrzeug geschützt.

Die Voraussetzungen

Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens erfolgen. Außerdem müssen Sie das Fahrzeug anschließend in der Regel mindestens sechs Monate weiternutzen.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Übersteigen die Reparaturkosten die 130-Prozent-Grenze, gilt ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dann wird auf Basis von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abgerechnet. Ein Gutachten ermittelt diese Werte präzise.

Häufige Fragen

Darf ich bei der 130-Prozent-Regel in Eigenregie reparieren?

Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig nach Gutachten erfolgen und nachgewiesen werden. Eine unvollständige Billigreparatur reicht nicht.

Muss ich das Fahrzeug danach behalten?

In der Regel ja – meist mindestens sechs Monate, um das Integritätsinteresse zu belegen.

Was passiert oberhalb von 130 %?

Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und es wird über Wiederbeschaffungswert minus Restwert abgerechnet.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.

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