Ihre wichtigsten Ansprüche im Überblick
Eigener, unabhängiger Gutachter – die gegnerische Versicherung zahlt.
Freie Wahl der Werkstatt – Sie sind nicht an die Partnerwerkstatt der Versicherung gebunden.
Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp- und Verbringungskosten sowie eine Auslagenpauschale.
Reparieren oder fiktiv abrechnen
Sie können den Schaden reparieren lassen oder auf Gutachtenbasis abrechnen (fiktive Abrechnung) und das Geld anders verwenden. Auch dann steht Ihnen der im Gutachten ermittelte Betrag zu (netto, ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht repariert).
Anwalt einschalten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Rechtsanwalts. Anwalt und Gutachter sorgen gemeinsam dafür, dass Sie nicht unter Wert reguliert werden.
Häufige Fragen
Muss ich in der Werkstatt der Versicherung reparieren lassen?
Nein. Sie haben freie Werkstattwahl und müssen sich nicht auf eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung verweisen lassen.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Schadenbetrag auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
Wer zahlt meinen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.
Fragen zu Ihrem Unfall?
Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich – am besten per WhatsApp oder telefonisch.