SBLSBL Gutachten

Gutachten oder Kostenvoranschlag – was brauche ich?

Kostenvoranschlag oder vollständiges Gutachten? Beides dokumentiert Schäden – aber mit großem Unterschied im Umfang und in der Beweiskraft.

Der Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird von einer Werkstatt erstellt und beziffert nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist günstig oder kostenlos, aber nicht beweissicher und berücksichtigt weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Restwert.

Das Gutachten

Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den gesamten Schaden vollständig und beweissicher: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Reparaturdauer. Es ist die solide Grundlage, um alle Ansprüche durchzusetzen.

Unsere Empfehlung

Bei einem unverschuldeten Unfall mit mehr als einem Bagatellschaden (über ca. 750 €) ist ein Gutachten fast immer sinnvoll – die Kosten trägt ohnehin die gegnerische Versicherung. Nur bei sehr kleinen Schäden ist ein Kostenvoranschlag die wirtschaftlichere Wahl.

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag vor Gericht verwertbar?

Nur eingeschränkt. Ein Gutachten ist deutlich beweissicherer, weil es den Schaden umfassend und neutral dokumentiert.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt ein Gutachten?

Üblicherweise oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 €. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag.

Erfasst der Kostenvoranschlag auch die Wertminderung?

Nein. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert werden nur im Gutachten berücksichtigt.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.

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