Wessen Interessen vertritt der Versicherungsgutachter?
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Tendenziell werden Schäden eher knapp bewertet, Wertminderung und Nutzungsausfall fallen leichter unter den Tisch.
Ihr Recht auf einen neutralen Sachverständigen
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieser ist ausschließlich Ihnen verpflichtet und dokumentiert den Schaden neutral und vollständig.
Der finanzielle Unterschied
In der Praxis führt ein unabhängiges Gutachten häufig zu einer spürbar höheren Regulierung, weil alle Schadenpositionen korrekt erfasst werden. Schon bei mittleren Schäden kann das mehrere tausend Euro ausmachen.
Häufige Fragen
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst.
Ist ein unabhängiger Gutachter für mich teurer?
Nein. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Was, wenn die Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat?
Sie können dennoch einen eigenen, unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Sprechen Sie uns einfach an.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.
Fragen zu Ihrem Unfall?
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